zur Startseite
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. ALLGEMEINES
- 1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden kurz AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Lieferungen der 5 Täler Bauhandels GmbH (im folgenden kurz 5TB) und bei Geschäftsabschluss Vertragsinhalt. Diese AGB gelten auch für künftige Rechtsgeschäfte.
-
2. Angebote, Angaben und Leistungsdaten in persönlichem Schriftverkehr oder Postwurfsendungen sowie Prospekten von 5TB sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
II. ANGEBOT, AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
- 1. Ein von 5TB erstelltes Angebot ist freibleibend. Wird auf Grund eines von 5TB übermittelten Angebots ein Auftrag erteilt, so kommt ein Vertrag erst dann zustande, wenn der Auftrag durch 5TB schriftlich bestätigt wird.
-
2. Soweit der schriftlich festgelegte Verwendungszweck nicht vereitelt wird, behält sich 5TB vor, Änderungen an dem in Auftrag gegebenen Liefergegenstand vorzunehmen. Sollte 5TB aus produktionstechnischen Gründen gezwungen sein, über diesen Rahmen hinausgehende Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, diese zu genehmigen, soweit dies für ihn vertretbar ist.
III. PREIS, VERSAND, TRANSPORT
- 1. Die Preise sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungslegung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Skontoabzüge werden nur anerkannt, wenn sie in der vereinbarten Höhe und innerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Maßgebend ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto der 5TB.
-
2. Für die Auslegung handelsüblicher Klauseln gelten die Incoterms in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
-
3. Es gilt die Lieferung „ab Werk“ als vereinbart. Kosten und Spesen für Versand, Transport, Entladung, Versicherung und etwaige Verpackungen gehen zu Lasten des Kunden, wenn nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist. Dieser trägt auch den Zoll bzw. die Kosten für die Verzollung.
-
4. Die Preise beruhen auf Kosten zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zu Gunsten bzw. zu Lasten des Kunden und werden in der Rechnung berücksichtigt.
IV. VERPACKUNG, VERSICHERUNG, GEFAHRÜBERGANG
- 1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
-
2. Bei Zurverfügungstellung von Paletten wird ein Palettenumschlag von 1,50 € je Palette zur Abdeckung der Eigenkosten verrechnet. Dieser Betrag wird nicht rückerstattet.
-
3. Bei Lieferungen wird dem Kunden je Eigenpalette 9,45 €, je Euro-Palette 10,90 €, je Fremdpalette 9,45 €, je Rigips-Palette 18,17 € in Rechnung gestellt. Bei Rückgabe der Palette innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt gemäß Punkt IV.5 dieses Vertrages wird eine Gutschrift in Höhe der fakturierten Paletten erteilt. Der unentgeltliche Rücktransport wird nur dann übernommen, wenn gerade eines der Fahrzeuge von 5TB Lieferungen zur Baustelle des Kunden bringt und die abzuholenden Paletten von der Straße aus mit einem Ladekran des Fahrzeuges erreichbar und die Paletten ordnungsgemäß hierzu gestapelt sind. In allen anderen Fällen geht der Rücktransport auf Kosten des Kunden. Soweit er dann durch Fahrzeuge von 5TB geschieht, hat der Kunde die Kosten hierfür zu tragen. Es steht ihm allerdings frei, den Rücktransport selbst zu veranlassen.
-
4. Eine Transportversicherung der Lieferung wird nur dann abgeschlossen, wenn dies bei Auftragsvergabe schriftlich vom Kunden gewünscht und von 5TB in der Auftragsbestätigung so akzeptiert wird; die Kosten für die Versicherung trägt der Kunde.
-
5. 5TB hat den Vertrag erfüllt, wenn die Ware am Erfüllungsort vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgestellt und der Kunde hiervon verständigt wurde, jedenfalls aber, wenn der Kunde die Ware übernommen hat: dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder 5TB noch andere Leistungen wie z.B. den Transport übernommen hat; Ab diesem Zeitpunkt gehen Wag und Gefahr auf den Kunden über. Im Falle des Transportes zur Baustelle erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass eine Lieferung auch auf eine unbesetzte Baustelle erfolgen kann. Für diesen Fall übernimmt 5TB keinerlei Haftung für die Vollständigkeit und Schadensfreiheit der Lieferung; Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Liefertermin dem Kunden wenigstens 3 Tage vorher avisiert wurde.
-
6. Erfüllungsort ist A-6714 Nüziders.
-
7. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen der 5TB unverzüglich und unbeschadet etwaiger Ansprüche aus Gewährleistung entgegen zu nehmen.
-
8. Sofern sich der Kunde im Auftragsschreiben nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges ausgedungen hat, ist 5TB berechtigt, sämtliche vertragsgegenständlichen Gegenstände an Besorgungs- oder Erfüllungshilfen des Kunden schuldbefreiend auszufolgen.
-
9. Infolge Verzugs entstehende Lagerkosten gehen zu Lasten des Kunden.
V. UMTAUSCH UND RÜCKSENDUNG
- 1. 5TB ist nicht verpflichtet, Waren umzutauschen oder zurückzunehmen.
-
2. Erklärt sich 5TB dessen ungeachtet zu einem Umtausch bzw. einer Rücksendung bereit, gelten folgende Bedingungen:.
-
- Rücknahme oder Umtausch ist nur innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt gemäß Punkt IV.5 möglich.
-
- Es muss sich um nachweislich bei 5TB gekaufte Lagerware in kompletten Verpackungseinheiten handeln. Ausgenommen sind daher Bestellware, Zuschnitte, preisreduzierte sowie Waren, die in gleicher optischen Beschaffenheit nicht mehr vorrätig sind, insbesondere Fliesen.
-
- Die Ware muss originalverpackt, unbeschädigt und im wiederverkaufsfähigen Zustand sein.
- Für zurückgenommene Waren werden max. 70% des Nettowarenwertes gutgeschrieben.
-
VI. GEWÄHRLEISTUNG
- 1. Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur dann, wenn dieser seinen im Sinne der §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß und unverzüglich nachgekommen ist. Mängelrügen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
-
2. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist als vereinbart. Der Fristenlauf beginnt mit Gefahrübergang gemäß Punkt IV.5 dieser AGB.
-
3. Die Fehlerbeseitigung erfolgt nach Wahl der 5TB durch Nachbesserung oder Neulieferung. 5TB ist zu mehrfacher Nachbesserung berechtigt. Bleiben wiederholte Nachbesserungsversuche oder der Nachtrag des Fehlers erfolglos, so kann der Kunde unter der gesetzlichen Voraussetzung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
-
4. Die Bestimmung des § 924 S2 u. 3 ABGB wird ausdrücklich abgedungen.
5. Beschädigungen (Bruch) von Serienbaustoffen (z.B. Ziegel, Paletten etc.) bis zum Ausmaß von 3% der gelieferten Gesamtmenge begründen keinen Anspruch auf Ersatz.
-
6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Die Haftung der 5TB für Schäden jeglicher Art wird ausdrücklich und im gesetzlichen Umfang (zumindest für leichtes Verschulden) ausgeschlossen. 5TB haftet somit insbesondere nicht für mittelbare Schäden (die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind) und auch nicht für entgangenen Gewinn. Eine allfällige Ersatzpflicht ist zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
-
7. Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich und unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen vorzunehmen.
VII. RÜCKTRITTSRECHT, VERZUG
- 1. Kommt eine der Vertragsparteien mit der Erfüllung des Vertrages in Verzug, ist die andere berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von 2 (zwei) Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall, welcher von den Vertragsparteien als grob fahrlässiger Verzug beurteilt wird, ist die säumige Vertragspartei – unbeschadet darüber hinausgehender Schadenersatzforderungen – verpflichtet, zumindest eine Konventionalstrafe in Höhe von 25 (fünfundzwanzig)% des Kaufpreises gemäß Punkt III. dieser AGB zu bezahlen.
-
2. Die Vertragsparteien verzichten ausdrücklich darauf, den Vertrag wegen Irrtums, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.
-
3. Tritt eine Vertragspartei aus von ihr zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, ist sie – unbeschadet höherer Schadenersatzforderungen der vertragsgetreuen Partei – verpflichtet zumindest eine Konventionalstrafe in der Höhe von 25 (fünfundzwanzig)% des Kaufpreises gemäß Punkt III. dieser AGB zu bezahlen.
VIII. ZAHLUNG
- 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis gemäß Punkt III. dieser AGB ohne Abzug innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
-
2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist 5TB unbeschadet der Bestimmungen des Punktes VII. dieser AGB berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 (fünf)% über dem jeweiligen Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank p.a. zu fordern, mindestens jedoch 5 (fünf)% p.a.
-
3. Zusätzlich ist 5TB berechtigt, den Kunden mit allen zweckmäßigen durch seine Nichterfüllung der Vertragspflichten anlaufenden Spesen insbesondere auch den Kosten der Mahnung und Intervention eines Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltes (nach den jeweils gesetzlich geltenden Tarifen) zu belasten.
-
4. Überweisungskosten und –spesen (insbesondere aus dem Ausland) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Eingehende Zahlungen werden zunächst zur Abdeckung der Spesen und Verzugszinsen, einer allfälligen Forderung gemäß Punkt VII. dieser AGB und sodann zur Tilgung des Kaufpreises verrechnet. Im Rahmen eines Annahmeverzuges des Kunden ist die 5TB im übrigen berechtigt, entweder:
-
a. auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen und die Erfüllung der eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungsverpflichtungen des Kunden aufzuschieben oder
-
b. eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
-
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gemäß den Bestimmungen dieser AGB bleibt davon unberührt. -
5. Erfolgt die Zahlung in schriftlichem Einvernehmen mit 5TB durch Wechsel oder Scheck, so geschieht dies lediglich der Zahlung halber. Die Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Kunde.
-
6. Der Kunde kann eigene Forderungen gegenüber der Kaufpreisforderung nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche gerichtlich und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der 5TB anerkannt worden sind. Ein Rückzahlungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
-
7. Bei Konstruktionselementen oder Waren, welche auf Bestellung angefertigt werden, ist 1/3 des Rechnungsbetrages bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferung und der Rest innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
-
8. Im Falle des Zahlungsverzuges, einer Insolvenz oder Exekutionsverfahren gegen den Kunden tritt Terminverlust ein, d.h. dass sämtliche gestundeten oder befristeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig werden.
IX EIGENTUMSVORBEHALT
- 1. 5TB behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag und den damit im Zusammenhang stehenden Forderungen vor. Bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen haftet der Kunde ab Gefahrübergang für alle Schäden durch Bruch, Feuer, Diebstahl oder Elementarereignisse. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren weder zu verpfänden noch zu veräußern, sowie jede Adressenänderung bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung sofort schriftlich mitzuteilen.
-
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bis zum Eingang aller Zahlungen aus bestehenden Kontokorrentverhälntissen mit dem Kunden.
X. FRISTEN
- 1. Die Lieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung im Werk fertiggestellt und die Versandbereitschaft gemäß Punkt IV.5 dieser AGB angezeigt ist.
-
2. Lieferfristen der 5TB (auch Fixtermine, Nachbesserungs-, Ersatz- und Lieferfristen) werden angemessen verlängert, wenn Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Lieferstörungen bei Zulieferern oder Umstände außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten der 5TB, die den Fällen höherer Gewalt die der Wirkung gleichkommen eintreten und dadurch die terminliche Ausführung übernommener Aufträge unmöglich oder unzumutbar ist.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- 1. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, jede Änderung ihrer Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragsteil bekannt zu geben. Schriftliche Erklärungen können wirksam an die vom anderen Vertragsteil zuletzt bekannt gegebene Anschrift gerichtet werden.
-
2. Diese Bestimmungen enthalten sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von dieser Formerfordernis.
-
3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt, zu ersetzen.
-
4. Unter „schriftlich“ im Sinne dieses Vertrages verstehen die Vertragsparteien neben einer Postsendung, auch eine via Telefax, Telegramm oder e-mail.
-
5. 5TB ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
-
6. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
-
7. Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird ausschließlich das sachlich für A – 6714 Nüziders zuständige Gericht vereinbart.
|