Abbinden
Bei Mörtel oder Beton der chemische Vorgang vom feuchten Zustand bis zum Erstarren. Die Abbindezeit beträgt bei Beton etwa 24 Stunden. Danach folgt das Erhärten. Tragfähig erhärtet sind z.B. Betonteile nach ca. vier Wochen.
Abriebgruppe
Klassifikation von kermischen Fliesen nach ihrer Abriebfestigkeit. Die Einteilung erfolgt in fünf Gruppen, wobei Gruppe I die geringste und Gruppe V die höchste Abriebfestigkeit aufweist.
Abscheider
Anlage im Bewässerungssystem zur Zurückhaltung von Benzin, Öl oder Fett.
Anliegerbeitrag
Von der Gemeinde eingehobener Beitrag, mit dem sich der Grundstückseigentümer an den Kosten der Straßenherstellung beteiligt.
Armierung
Einlage oder Auflage zur Verstärkung eines Baustoffes, z.B. Stahleinlage in Beton; auch Bewehrung genannt.
Aufschließung
Umfasst die Wasser-, Strom- und Gasversorgung, Herstellung von Verkehrsflächen und Abwasserbeseitigung.
Ausblühungen
Kristallbildung an Mauerwerk und Verputz.
Ausgleichsmasse
Mörtel- oder Spachtelmasse zum Ausgleich von Fußbodenunebenheiten. Praktisch sind selbstverlaufende Ausgleichsmassen, die nach grober Verteilung selbstständig zu ebenen Flächen verlaufen.
Balkon-Dämmung
Auskragende Betondecken bei Balkonen wirken im Winter wie → Wärmebrücken mit verstärktem Wärmeabfluss. Verhindern lässt sich das beim Neubau durch den Einbau von Balkon-Dämmelementen, die den Balkon vom warmen Haus trennen.
Balkon-/Terrassen-Drainage
Diese Flächendrainage fängt durch Fliesenbeläge eindringendes Sickerwasser auf und leitet es ab. Dadurch wird eine Überfeuchtung des Mörtelbettes verhindert.
Bauabdichtung
Abdichtung gegen → drückendes und → nichtdrückendes Wasser durch geeignete Dichtmittel wie Dichtmörtel, Isolierungen, Dichtschlämme, Anstriche oder Beschichtungen. Infolge mangelnder Abdichtungen eindringendes Wasser und Schimmelbildung verschlechtern zunächst die Dämm-Eigenschaften und führen dann zu einer Versalzung und Zersetzung betroffener Bauteile.
Baufluchtlinien
Jene Grenze innerhalb von Baugründen, über die mit dem Bau oder mit Bauteilen im Allgemeinen nicht vorgerückt werden darf.
Bauklasse
Gibt die Verbauungsgrenze nach oben an (Bauhöhe).
Baulinie
Grenze zwischen Baugründen und öffentlichen Verkehrsflächen.
Bauordnung
Richtlinien, wie und wo gebaut werden darf (regelt z.B. die zulässige Geschosszahl, den Feuerschutz, den Mindestgebäudeabstand etc.). Die Bauordnung wird von jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.
Bauwich
Gebäudeabstand zu den Grundstücksgrenzen der Anrainer.
Benützungsbewilligung
Wird nach Endbeschau des fertiggestellten Gebäudes durch die Baubehörde erteilt, wenn die Ausführung des Vorhabens der erteilten Baubewilligung entspricht.
Beton
Gemisch aus → Bindemittel, Zuschlagstoff und Wasser. Je nach Zusammensetzung, Herstellungsweise, Verarbeitung oder Beanspruchung wird zwischen verschiedenen Sorten unterschieden.