Description:
Diese ÖNORM enthält Verfahrens- und Vertragsbestimmungen für die Ausführung von Zentralheizungsanlagen und zentralen Trink- und Nutzwasser-Erwärmungsanlagen. Sie ist für fernwärmeversorgte Anlagen nur insoweit anzuwenden, als sie nicht mit den Richtlinien des jeweiligen Fernheizwerkes (Kraftwerkes) in Widerspruch steht. Die Bestimmungen dieser ÖNORM gelten nicht für Heizungsanlagen, die Luft als Wärmeträger verwenden. Diese ÖNORM gilt für Fußbodenheizungen in Verbindung mit den ÖNORMEN B 2242-1, -2, -4, -5, -6, -7. Sie enthält im Abschnitt 4 Verfahrensbestimmungen als Ergänzung zu ÖNORM A 2050 oder zu ÖNORM A 2051 sowie zu ÖNORM B 2110 oder zu ÖNORM B 2117, insbesondere Hinweise für die Ausschreibung und für die Erstellung von Angeboten. Der Abschnitt 4 ist nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Der Abschnitt 5 enthält die Vertragsbestimmungen für die Herstellung von Zentralheizungsanlagen und zentralen Trink- und Nutzwasser-Erwärmungsanlagen. Diese Vertragsbestimmungen regeln gemeinsam mit der ÖNORM B 2110 oder der ÖNORM B 2117 die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Abschnitt 5 ist dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden. Im Sinne der ÖNORM A 2050 oder der ÖNORM A 2051 sind die Bestimmungen dieser ÖNORM jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten zu berücksichtigen.
francoise:
Installations de chauffage central et installations centrales de chauffage d'eau potable et industrielle - Contrat d'ouvrage