BGBl. Nr. 227:1969
übersetzt in:
de
english text:
Non-destructive testing - Part 3: Periodic testing of X-ray plants and gammagraphy plants for technical applications
Description:
Diese ÖNORM richtet sich an Stellen, welche wiederkehrende Strahlenschutzüberprüfungen von Röntgeneinrichtungen und Gammagraphieeinrichtungen als zerstörungsfreie Prüfung (ZfP-Anlagen) nach dem Strahlenschutzgesetz, BGBl. Nr. 227/1969, § 17, durchführen. Weiters richtet sich diese ÖNORM an die Bewilligungsinhaber von ZfP-Anlagen, welche Unterlagen zur Überprüfung gemäß Strahlenschutzgesetz vorzulegen haben. Zweck dieser ÖNORM ist es, eine einheitliche Vorgangsweise bei wiederkehrenden Strahlenschutzüberprüfungen von Röntgeneinrichtungen und Gammagraphieeinrichtungen als zerstörungsfreie Prüfung (ZfP-Anlagen) nach dem Strahlenschutzgesetz vorzuschlagen. Diese wiederkehrenden Überprüfungen können sowohl von den zuständigen Bewilligungsbehörden als auch von hiezu akkreditierten Überwachungsstellen durchgeführt werden.
francoise:
Essais non-destructifs - Partie 3: Essais périodiques des équipements à rayonnement X et des équipements gammagraphiques pour applications techniques