Description:
Um barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen zu errichten, sind die Bestimmungen dieser ÖNORM in Verbindung mit der ÖNORM B 1600 für Neu-, Zu- und Umbauten anzuwenden. Die vorliegende ÖNORM enthält Mindestanforderungen bzw. Grundvoraussetzungen, die über die Anforderungen der ÖNORM B 1600 hinausgehen, für Bau, Einrichtung und Ausstattung von barrierefreien Tourismuseinrichtungen wie Beherbergungsbetriebe, Gastronomiebetriebe, Kultur-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen.
francoise:
Bâtiments sans barrières destinés au tourisme - Principes de planification