Description:
Diese ÖNORM enthält in den Abschnitten 5 bis 10 die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen an Großprojekten mit Partnerschaftsmodell, insbesondere im Verkehrswegebau. Die Bestimmungen dieser ÖNORM sollen zusammen mit den im Vertrag anzuführenden Normen (z. B. ÖNORMEN technischen Inhaltes) die gleich bleibenden Vertragsbestimmungen von Bauverträgen bilden. Die jeweiligen besonderen Bestimmungen des Bauvertrages für den Einzelfall haben die Bauleistungen selbst und die näheren Umstände der Leistungserbringung festzulegen. In der Gesamtheit soll damit eine vollständige Beschreibung und eindeutige Festlegung der vereinbarten Bauleistung erzielt werden. Diese Bestimmungen werden dann Vertragsinhalt, wenn sie von den Vertragspartnern zu Vertragsbestandteilen erklärt werden. Sie regeln gemeinsam mit den in den Ausschreibungsunterlagen anzuführenden Fachnormen und besonderen Vertragsbestimmungen die Rechte und Pflichten der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Im Sinne des Bundesvergabegesetzes sollten diese Bestimmungen jeweils bereits bei den Ausschreibungen und den Angeboten berücksichtigt werden. Das Problem der Änderung von Kalkulationsvoraussetzungen aus den Sphären der Vertragspartner bei der Durchführung von Großprojekten, insbesonders im Verkehrswegebau, ist durch einen neuen Vertragsanpassungs- bzw. Änderungsmechanismus geregelt. Für Verbrauchergeschäfte ist diese ÖNORM nicht anzuwenden.
francoise:
Conditions contractuelles générales pour travaux de construction de grande envergure avec modèlé de partenariat, surtout dans la construction routière - Contrat d'ouvrage