Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen - Teil 3: Elektrisch und hydraulisch betriebene Kleingüteraufzüge
Registriert als:
EN ISO 2566-1*EN ISO 2566-2*EN ISO 3651-2*EN ISO 377*EN ISO 9445*EN 10028-1:2007*EN 10029*EN 10088-1:2005*EN ISO 3651-2*EN ISO 643*EN 10002-1:2001*EN 10002-5:1991*EN 10020:2000*EN 10021:2006*EN 10045-1:1990*EN 10052:1993*EN 10058*EN 10059*EN 10060*EN 10061*EN 10079:2007*EN 10088-1:2005*EN 10168:2004*EN 10204:2004
Autor:
Komitee 017 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige
Referenz:
EN 14910 (2007 05) ,IDT
übersetzt in:
de*en
english text:
Safety rules for the construction and installation of lifts - Part 3: Electric and hydraulic service lifts
Description:
1.1 Diese Norm legt die Sicherheitsregeln fest für die Konstruktion und den Einbau von dauerhaft errichteten, neuen Kleingüteraufzügen mit einem Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb, oder mit hydraulischem Antrieb, die als Hebezeug definiert sind, das festgelegte Ebenen bedient und einen Fahrkorb besitzt, dessen Inneres wegen seiner Maße und Ausführung für Personen als nicht betretbar gilt, der an Seilen oder Ketten aufgehängt oder von Hebern getragen wird und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° C gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt. Diese Norm gilt für Kleingüteraufzüge mit einer Nennlast, die 300 kg nicht übersteigt und die nicht für den Transport von Personen vorgesehen sind. 1.2 Zusätzlich zu den Anforderungen dieser Norm müssen in speziellen Fällen, z. B. explosiongefährdete Atmosphäre, extreme klimatische Verhältnisse, Erdbebenbedingungen, Transport gefährlicher Güter usw., weitere Anforderungen beachtet werden. 1.3 Diese Norm gilt nicht für a) Aufzüge mit anderen als in 1.1 genannten Antrieben, b) wesentlichen Änderungen (vergl. Anhang E) an einem Kleingüteraufzug , der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, c) Hebezeuge wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungseinrichtungen, d) Aufzüge bei denen die Neigung der Führungsschienen gegenüber der Senkrechten mehr als 15° beträgt, e) Sicherheit beim Transport, bei der Errichtung, Instandsetzung und Demontage von Kleingüteraufzügen, f) die Verwendung von Glas in Schachtumwehrungen, am Fahrkorb und in den Schachttüren einschließlich der Schauöffnungen. Hierfür kann jedoch sachdienlich von dieser Norm ausgegangen werden. Lärm und Schwingungen werden in dieser Norm nicht behandelt, weil sie für die sichere Benutzung von Aufzügen nicht von Bedeutung sind. Die Ausbreitung von Feuer wi (...abgekuerzt)
francoise:
Règles de sécurité pour la construction et l'installation des ascenseurs - Partie 3: Monte-charge électriques et hydrauliques
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