Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichenverordnung
Abschnitt: I. Räumlicher Entwicklungsplan
Inhalt: 1. Abschnitt
Räumlicher Entwicklungsplan
Paragraf: § 001
Kurztext: Grundsätze der Erstellung
Text: Die planliche Darstellung des räumlichen Entwicklungsplanes ist in elektronischer Form auf Basis der digitalen Katastralmappe (DKM) im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage zu erstellen. Dabei ist als Grundlage eine weitere geeignete Basiskarte (Reliefkarte, Orthofoto u.dgl.) zu verwenden.