Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichenverordnung
Abschnitt: II. Flächenwidmungsplan
Inhalt: 2. Abschnitt
Flächenwidmungsplan
Paragraf: § 007
Kurztext: Übermittlung an die Landesregierung
Text: (1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Flächenwidmungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.

(2) Gleichzeitig sind auch die dem Flächenwidmungsplan zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE oder GeoPackage (§ 5) elektronisch zu übermitteln.