Baueingabeverordnung
Fassung:
StF: LGBl. Nr. 62/2001
Zuletzt:
LGBl.Nr. 23/2023
Abschnitt:
II. Bauanzeigeverfahren
Inhalt:
2. Abschnitt
Bauanzeigeverfahren
Paragraf:
§ 011
Kurztext:
*) Pläne und Baubeschreibung
Text:
Für Art, Maßstab und Form der Pläne, die der Bauanzeige anzuschließen sind, gilt § 2 in Verbindung mit §§ 7 und 8 sinngemäß. Für die Baubeschreibung, die der Bauanzeige anzuschließen ist, gilt § 3 sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007, 23/2023