Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Zweitwohnungsabgabegesetz
Abschnitt: 1. Allgemeines
Inhalt: 1. Abschnitt
Allgemeines
Paragraf: § 001
Kurztext: Ermächtigung zur Erhebung der Abgabe
Text: Die Gemeinden werden ermächtigt, durch Beschluss der Gemeindevertretung eine Abgabe von Zweitwohnungen (Zweitwohnungsabgabe) nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu erheben.