Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • Notifikationsgesetz
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 6/2010

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 84/2024

    Abschnitt: 
    §007 Eigener Wirkungsbereich

    Inhalt: 
    § 7. Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereichs.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Notifikationsgesetz
Abschnitt: §007 Eigener Wirkungsbereich
Inhalt: § 7. Soweit die Gemeinden technische Vorschriften im eigenen Wirkungsbereich erlassen, sind die in diesem Gesetz bezeichneten Aufgaben solche des eigenen Wirkungsbereichs.