Baurechts­daten­bank

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  • Paragrafen der Verordnung
  • NÖ Warengruppen-Verordnung 2009
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 8000/95-0 (71/09)

    Zuletzt: 
    (derzeit nur Stammfassung)

    Abschnitt: 
    Paragrafen der Verordnung

    Inhalt: 
    Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

    * Fahrzeuge inkl. Zubehör
    * Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren
    * Bodenbeläge
    * Brenn- und Treibstoffe
    * Stein- und Betonwaren
    * Pflanzen und Gartenbedarfsartikel
    * Holzrohstoffe
    * Möbel

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: NÖ Warengruppen-Verordnung 2009
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

* Fahrzeuge inkl. Zubehör
* Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren
* Bodenbeläge
* Brenn- und Treibstoffe
* Stein- und Betonwaren
* Pflanzen und Gartenbedarfsartikel
* Holzrohstoffe
* Möbel