Baurechts­daten­bank

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  • Kärntner Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
    Fassung: 
    LGBl.Nr. 103/2022

    Zuletzt: 
    LGBl.Nr. 103/2022

    Abschnitt: 
    5. Übermittlung an die Landesregierung

    Inhalt: 
    Der Landesregierung ist ein vollständiger Datensatz der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten planlichen Darstellung im Dateiformat Shape zu übermitteln. Dieser Datensatz ist laut den Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale Flächenwidmungspläne des Amtes der Kärntner Landesregierung aufzubereiten. Bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes sind die betreffenden Polygone im Dateiformat Shape an die Landesregierung zu übermitteln. Beim Amt der Kärntner Landesregierung hat diesbezüglich eine technische Prüfung und Abnahme zu erfolgen. Ein Referenzexemplar ist im PDF Format zur Verfügung zu stellen.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Kärntner Flächenwidmungspläneverordnung – K-FlwplV
Abschnitt: 5. Übermittlung an die Landesregierung
Inhalt: Der Landesregierung ist ein vollständiger Datensatz der mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erstellten planlichen Darstellung im Dateiformat Shape zu übermitteln. Dieser Datensatz ist laut den Definitionen der jeweils aktuell gültigen Schnittstellenvorgabe für digitale Flächenwidmungspläne des Amtes der Kärntner Landesregierung aufzubereiten. Bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes sind die betreffenden Polygone im Dateiformat Shape an die Landesregierung zu übermitteln. Beim Amt der Kärntner Landesregierung hat diesbezüglich eine technische Prüfung und Abnahme zu erfolgen. Ein Referenzexemplar ist im PDF Format zur Verfügung zu stellen.