Baurechts­daten­bank

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  • Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 35/2023

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 40/2023

    Abschnitt: 
    2. Inkrafttreten

    Inhalt: 
    Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 162/2021, außer Kraft.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Erschließungskostenfaktoren, Festlegung
Abschnitt: 2. Inkrafttreten
Inhalt: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 16. Dezember 2014 über die Festlegung der Erschließungskostenfaktoren, LGBl. Nr. 184/2014, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 162/2021, außer Kraft.