Baurechts­daten­bank

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  • Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
    Fassung: 
    LGBl.Nr. 9/2023

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 86/2023

    Abschnitt: 
    2. Allgemeines

    Inhalt: 
    (1) Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den planlichen Darstellungen im Maßstab 1:50 000 sowie aus aus raumplanungsfachlicher Sicht festgelegten Kriterien für die Umsetzung von
    Windkraftanlagen in der jeweiligen Eignungszone (Anlage 1).

    (2) Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von Eignungszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist, sowie die Festlegung von Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen keinesfalls zulässig ist.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Zonierung für Windkraftanlagen im Burgenland
Abschnitt: 2. Allgemeines
Inhalt: (1) Diese Verordnung besteht aus dem Wortlaut der Verordnung und den planlichen Darstellungen im Maßstab 1:50 000 sowie aus aus raumplanungsfachlicher Sicht festgelegten Kriterien für die Umsetzung von
Windkraftanlagen in der jeweiligen Eignungszone (Anlage 1).

(2) Ziel dieser Verordnung ist die Festlegung von Eignungszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen zulässig ist, sowie die Festlegung von Ausschlusszonen, in denen die Errichtung von Windkraftanlagen keinesfalls zulässig ist.