Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: VO Inhalt u. Form d. Erklärung n. d. GVG
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: Bestätigung „Baugrundstück bebaut“
Text: Die Bestätigung „Baugrundstück bebaut“ des Bürgermeisters gemäß § 28 Abs. 2 lit. a und b des Grundverkehrsgesetzes hat nach dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu erfolgen.