Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Heizungs- und Klimaanlagen-ÜberprüfungsentgeltVO
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: § 2
Text: Für die Überprüfung von Klimaanlagen gemäß § 30 WHeizKG 2015 darf einschließlich der Umsatzsteuer höchstens das in der Anlage unter Tarif B Post 1 bis 8 genannte Entgelt verrechnet werden.