Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baurechtsgesetz
Abschnitt: 1. Abschnitt
Inhalt: Privatrechtliche Bestimmungen
Paragraf: § 012
Kurztext: 
Text: Die bestehenden Vorschriften über die Benützung der Unter- und Oberfläche eines Grundstückes bleiben unberührt.