Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Grazer Dachlandschaftsverordnung
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 004
Kurztext: Einreichunterlagen
Text: Die nach § 10 Abs. 1 Z 1 GAEG 2008 zur Beurteilung erforderlichen Einreichunterlagen für Solar- und PV-Anlagen haben zu enthalten:

1. die Dachdraufsicht mit Solar- bzw. PV-Verlegeplan und Nordrichtung; Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100, sofern nicht ein größerer oder kleinerer Maßstab für das Vorhaben geeigneter ist;

2. die Beschreibung der Solar- oder PV-Anlage (Produkt, Produktdatenblatt, Modulart, Modulfarbe, Modulrahmenfarbe, Modulgröße, Modulleistung, beabsichtigte Verlegeart (Indach/Aufdach/aufgeständert) samt Verlegeplan);

3. die Bekanntgabe des Dachdeckungsmaterials in Form, Farbe und Material;

4. die Angaben zur Sichtbarkeit von Leitungsführungen/Anschlussleitungen.