Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Höchstbeträge der Freizeitwohnsitzabgabe
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: Inkrafttreten
Text: Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.