Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Heizungs- und Klimaanlagendatenbankverordnung
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: Anlagendatenblatt
Text: (1) Die elektronische Erfassung der gemäß § 49a Abs. 3 Oö. LuftREnTG zu erfassenden Stammdaten erfolgt nach der in der Anlage 1 festgelegten Struktur.

(2) Das in der Anlage 1 festgelegte Muster dient ausschließlich der Strukturierung der elektronischen Datenerfassung.