Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Interessentenbeiträge-Gesetz 1958
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 002a
Kurztext: § 2a
Text: Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche
des eigenen Wirkungsbereiches.

(Anm: LGBl.Nr. 55/1968)