Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Steiermärkisches Baumschutzgesetz 1989
Abschnitt: Paragrafen des Gesetzes
Inhalt: 
Paragraf: § 007a
Kurztext: Personenbezeichnungen
Text: Alle Personenbezeichnungen, die in diesem Gesetz sprachlich in der männlichen
Form gehalten sind, gelten sinngemäß auch in der weiblichen Form.