Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Kärntner Aufzugsverordnung
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: Auf Grund des § 15a des Kärntner Aufzugsgesetzes – K-AG, LGBl. Nr. 43/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 43/ 2012, wird verordnet:

Paragraf: § 002
Kurztext: Prüfstellen
Text: orig. Titel: Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung

Die Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung obliegt den Prüfstellen für Aufzüge, die in der Anlage 3 der Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009, in der Fassung des Gesetzes BGBl. II Nr. 423/

2011, verzeichnet sind.