Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Akkreditierungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baugesetz
Baumschutzgesetz 1989
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
2. Abschnitt
3. Abschnitt
4. Abschnitt
5. Abschnitt
6. Abschnitt
6a. Abeschnitt
6b. Abschnitt
6c. Abschnitt
7. Abschnitt
8. Abschnitt
9. Abschnitt
Anlagen
Baustoffliste ÖA
Bautechnikverordnung 2020
Bebauungsdichteverordnung 1993
Einkaufszentrenverordnung
Erhaltung der Dachlandschaft im Schutzgebiet
Feuer- u Gefahrenpolizei­gesetz
Feuerwehrgesetz
Gasgesetz 1973
Geruchsimmissionsverordnung 2023
Gestaltung von Fenstern im Schutzgebiet
Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008
Grundverkehr, Formular für § 17-Erklärung
Grundverkehrsgesetz
Hebeanlagengesetz 2015
Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2021
Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2021
Kanalgesetz 1988
Mindestanforderungsverordnung
Notifikationsgesetz 2017
Ortsbildgesetz 1977
Planzeichenverordnung 2016
Raumordnungsgesetz 2010
VO über Gestaltung von Ankündigungen/ Graz
Zertifizierungsstelle für Bauprodukte
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Abschnitt: Allgemeines zum Gesetz
Inhalt: 
Paragraf: § A02
Kurztext: Inhaltsverzeichnis
Text: 1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Regelwerke und Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt
Bereitstellung auf dem Markt
§ 3 Bereitstellung auf dem Markt

3. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung
§ 6 Baustoffliste ÖA
§ 7 Produktregistrierung
§ 8 Verfahren der Registrierung
§ 9 Einbauzeichen ÜA

4. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten,
für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
§ 10 Allgemeine Anforderungen an die Verwendung
§ 11 Baustoffliste ÖE

5. Abschnitt
Bautechnische Zulassung
§ 12 Bautechnische Zulassung

6. Abschnitt
Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
§ 13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte

6a. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 13a Inverkehrbringen oder Inbetriebnahme von Bauprodukten
§ 13b Ökodesign-Anforderungen
§ 13c Konformitätsbewertung, EU-Konformitätserklärung
§ 13d CE-Kennzeichnung
§ 13e Unterrichtung der Benutzer

6b. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung von Bauprodukten mit ausgehender Gammastrahlung
§ 13f Inverkehrbringen und Verwendung

6c. Abschnitt
Zusätzliche Anforderungen und Bestimmungen im Zusammenhang mit Wasser für den menschlichen Gebrauch
§ 13g Mindesthygieneanforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen
§ 13h Risikobewertung von Hausinstallationen
§ 13i Spezielle baubehördliche Maßnahmen in Bezug auf Legionella und Blei
§ 13j Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in Hausinstallationen
§ 13k Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

7. Abschnitt
Marktüberwachung von Bauprodukten
§ 14 Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde
§ 15 Zuständigkeit
§ 16 Berichtspflichten der Baubehörde
§ 17 Kostentragung

7a. Abschnitt
Zusätzliche Bestimmungen für die Marktüberwachung von energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten, für die Ökodesign-Anforderungen gelten
§ 17a Marktüberwachung bei energieverbrauchsrelevanten Bauprodukten
§ 17b Konformitätsvermutung
§ 17c Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde
§ 17d Freier Warenverkehr

8. Abschnitt
Behörden, Verfahren und Kosten
§ 18 Behörden
§ 19 Zusätzliche Aufgaben des OIB
§ 20 OIB, Aufsicht der Landesregierung
§ 21 Kosten
§ 22 Datenverarbeitung

9. Abschnitt
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 23 Strafbestimmungen
§ 24 Übergangsbestimmungen
§ 24a Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 85/2019
§ 24b Verweise
§ 25 EU-Recht
§ 26 Zeitlicher Geltungsbereich
§ 26a Inkrafttreten von Novellen
§ 27 Außerkrafttreten
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 63/2018, LGBl. Nr. 85/2019, LGBl. Nr. 74/2023