Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Aufzugsordnung 2016
Aufzugstechnikverordnung 2017
Bauordnung 2014
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2014
Feuerwehrgesetz 2015
Allgemeines zum Gesetz
A01 Änderungsverlauf
A02 Inhaltsverzeichnis
1. 1. Feuer- und Gefahrenpolizei
1. 2. Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
1. 3. Feuerpolizeiliche Beschau
1. 4. Überprüfung und Kehre
1. 5. Vorkehrungen
1. 6. Bekämpfung von Bränden und Gefahren
2. 1. Organisation des Feuerwehrwesens
2. 2. 1. Feuerwehren
2. 2. 2. Berufsfeuerwehren
2. 2. 3. Betriebsfeuerwehren
2. 3. NÖ Landesfeuerwehrverband
2. 4. 1. Gemeinsame Bestimmungen
2. 4. 2. Wahl
2. 4a Teil
2. 5. Disziplinarwesen und Ende der Mitgliedschaft
2. 6. Ausbildung und Sicherheit
2. 7. Kosten
2. 8. Aufsicht
3. Schlussbestimmungen
Anlagen
Gassicherheitsgesetz 2002
Grundverkehrsgesetz 2007
Grundverkehrsverordnung
Kanalgesetz 1977
Kleingartengesetz
Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Photovoltaikanlagen im Grünland - SekRop PV
Planzeichenverordnung
Raumordnungsgesetz 2014
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
VO bundeseigene Gebäude
VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Warengruppen-Verordnung 2009
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Feuerwehrgesetz 2015
Abschnitt: Allgemeines zum Gesetz
Inhalt: 
Paragraf: § A02
Kurztext: Inhaltsverzeichnis
Text: 1. Hauptstück
Feuer- und Gefahrenpolizei

1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sprachliche Gleichbehandlung
§ 3 Feuer- und Gefahrenpolizei
§ 4 Besorgung der örtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei
§ 5 Besorgung der überörtlichen Feuer- und Gefahrenpolizei

2. Abschnitt
Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
§ 6 Allgemeine Pflichten
§ 7 Brandgefährliche Tätigkeiten
§ 8 Dekorationsmittel in Räumen
§ 9 Verbrennen im Freien
§ 10 Lagerung brandgefährlicher Materialien im Freien
§ 11 Lagerung brandgefährlicher Materialien in Bauwerken
§ 12 Fluchtwege und Freiflächen
§ 13 Betriebsbrandschutz

3. Abschnitt
Feuerpolizeiliche Beschau
§ 14 Umfang der feuerpolizeilichen Beschau
§ 15 Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau
§ 16 Mitwirkungspflichten

4. Abschnitt
Überprüfung und Kehren von Feuerstätten, Abgasführungen und Luftschächten
§ 17 Überprüfungs- und Kehrverpflichtung
§ 18 Überprüfungsperioden
§ 19 Ausbrennen und Abziehen von Abgasanlagen
§ 20 Aufzeichnungen
§ 21 Mängelbehebung

5. Abschnitt
Vorkehrungen für die Brand- und Gefahrenbekämpfung
§ 22 Brandsicherheitswache
§ 23 Mittel zur Brandbekämpfung
§ 24 Verpflichtungen bei Bauwerken
§ 25 Alarmeinrichtungen

6. Abschnitt
Bekämpfung von Bränden und Gefahren
§ 26 Maßnahmen bei Bränden und Gefahren
§ 27 Pflicht zur Hilfeleistung, Duldungsverpflichtung
§ 28 Mitwirkung der Sicherheitsbehörden
§ 29 Sicherheitsvorkehrungen
§ 30 Sicherungsmaßnahmen und Aufräumungsarbeiten
§ 31 Sofortmaßnahmen
§ 32 Erhebungen über die Brand- und Gefahrenursache

2. Hauptstück
Organisation des Feuerwehrwesens

1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
§ 33 Einteilung und rechtliche Stellung der Feuerwehren
§ 34 Aufgaben der Feuerwehren
§ 35 Hilfeleistungspflicht
§ 36 Einsatzleitung
§ 37 Feuerwehrregister
§ 38 Korpsabzeichen der Feuerwehr und Führung des Landeswappens

2. Teil
Feuerwehren

1. Abschnitt
Freiwillige Feuerwehren
§ 39 Bildung und Auflösung der Freiwilligen Feuerwehren
§ 40 Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
§ 41 Organe und Funktionäre der Freiwilligen Feuerwehr
§ 42 Mannschaftsstand und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr
§ 44 Verwaltungsgerichtsbarkeit

2. Abschnitt
Berufsfeuerwehren
§ 45 Begriff, Mannschaftsstand, Ausrüstung und Bezeichnung der Berufsfeuerwehr
§ 46 Bildung und Auflösung der Berufsfeuerwehr
§ 47 Organisation der Berufsfeuerwehr

3. Abschnitt
Betriebsfeuerwehren
§ 48 Bildung und Auflösung, Ausrüstung und Bezeichnung der Betriebsfeuerwehr
§ 49 Organisation der Betriebsfeuerwehr

3. Teil
NÖ Landesfeuerwehrverband
§ 50 Begriff und Aufgabe des NÖ Landesfeuerwehrverbandes
§ 53 Landesfeuerwehrtag
§ 54 Aufgaben des Landesfeuerwehrtages
§ 55 Landesfeuerwehrrat
§ 56 Aufgaben des Landesfeuerwehrrates
§ 57 Landesfeuerwehrkommandant
§ 58 Landesfeuerwehrkommandantstellvertreter
§ 59 Landesfeuerwehrkommando
§ 60 Feuerwehrviertelvertreter
§ 61 Bezirksfeuerwehrkommandant und Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter
§ 62 Abschnittsfeuerwehrkommandant, Abschnittsfeuerwehrkommandantstellvertreter und Unterabschnittsfeuerwehrkommandant

4. Teil
Wahlen

1. Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen
§ 63 Wahlversammlungen
§ 64 Wahlperiode
§ 65 Wahlausschreibung und Durchführung der Wahl
§ 66 Wahlanfechtung
§ 67 Funktionsperiode
§ 68 Ende der Funktionen

2. Abschnitt
Wahl der Kommandanten und der Kommandantstellvertreter
§ 70 Wahl des Feuerwehrkommandanten und des Feuerwehrkommandantstellvertreters bei den Freiwilligen Feuerwehren
§ 71 Ernennung, Wahl und Enthebung des Betriebsfeuerwehrkommandanten und des Betriebsfeuerwehrkommandantstellvertreters
§ 72 Wahl der Bezirksfeuerwehrkommandanten, Abschnittsfeuerwehrkommandanten, deren Stellvertreter und der Unterabschnittsfeuerwehrkommandanten
§ 73 Wahl der Feuerwehrviertelvertreter
§ 74 Wahl der Ausschussvorsitzenden
§ 75 Wahl des Landesfeuerwehrkommandanten und des Landesfeuerwehrkommandantstellvertreters

4a. Teil
Gemeinsame Bestimmungen
§ 75a NÖ Feuerwehrordnung

5. Teil
Disziplinarwesen und Ende der Mitgliedschaft
§ 76 Disziplinarstrafgewalt und Ausschluss

6. Teil
Ausbildung und Sicherheit
§ 77 Feuerwehr- und Sicherheitszentrum

7. Teil
Kosten
§ 78 Kosten der Feuerwehren
§ 79 Kostenersatz
§ 80 Berechnung der Kosten und Tarifordnung
§ 81 Vorschreibung
§ 82 Kostentragung bei Waldbränden

8. Teil
Aufsicht
§ 83 Aufsicht

3. Hauptstück
Schlussbestimmungen
§ 84 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden
§ 85 Strafbestimmungen
§ 85a Verbindlicherklärung von brandschutztechnischen Richtlinien
§ 86 Umgesetzte EU-Richtlinien
§ 87 Übergangsbestimmungen
§ 88 Inkrafttreten