Baurechts­daten­bank

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  • Notifikationsgesetz
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 127/1997

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 26/2016

    Abschnitt: 
    001 Geltungsbereich

    Inhalt: 
    Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Notifikationsgesetz
Abschnitt: 001 Geltungsbereich
Inhalt: Entwürfe von technischen Vorschriften und wesentliche Änderungen dieser Entwürfe aus dem Bereich der Landesvollziehung, für die nach völkerrechtlichen Verpflichtungen eine Notifikationspflicht besteht, sind einem Notifikationsverfahren nach diesem Gesetz zu unterziehen.