Photovoltaikanlagen im Grünland
Fassung:
LGBl. Nr. 94/2022
Zuletzt:
[derzeit nur Stammfassung]
Abschnitt:
§001 Ziel
Inhalt:
Das Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung der Ziele des Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 auf den am besten dafür geeigneten Standorten.
Paragraf:
| Gesetz/VO: | Photovoltaikanlagen im Grünland | | Abschnitt: | §001 Ziel | | Inhalt: | Das Ziel dieses überörtlichen Raumordnungsprogrammes ist die Festlegung von mehr als 2 ha umfassenden Zonen für die Aufstellung von großflächigen Photovoltaikanlagen zur Erreichung der Ziele des Klima- und Energiefahrplanes 2020 bis 2030 auf den am besten dafür geeigneten Standorten. | | |
| |