Baurechts­daten­bank

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  • Photovoltaikanlagen im Grünland - NÖ SekRop PV
    Fassung: 
    LGBl. Nr. 94/2022

    Zuletzt: 
    LGBl. Nr. 94/2022

    Abschnitt: 
    3. Maximale Größe der Photovoltaikanlagen*

    Inhalt: 
    * in einer Zone

    Die als „Grünland-Photovoltaikanlagen” gewidmeten Flächen – ausgenommen Flächen auf künstlich geschaffenen stehenden Gewässern – dürfen in den Zonen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 insgesamt höchstens 5 ha betragen. Eine Erweiterung auf insgesamt höchstens 10 ha darf nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass für jenes Flächenausmaß, das über 5 ha hinausgeht, ein Ökologiekonzept gemäß § 4 umgesetzt wird.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Photovoltaikanlagen im Grünland - NÖ SekRop PV
Abschnitt: 3. Maximale Größe der Photovoltaikanlagen*
Inhalt: * in einer Zone

Die als „Grünland-Photovoltaikanlagen” gewidmeten Flächen – ausgenommen Flächen auf künstlich geschaffenen stehenden Gewässern – dürfen in den Zonen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 insgesamt höchstens 5 ha betragen. Eine Erweiterung auf insgesamt höchstens 10 ha darf nur dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass für jenes Flächenausmaß, das über 5 ha hinausgeht, ein Ökologiekonzept gemäß § 4 umgesetzt wird.