Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bautechnikverordnung 2024
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 003
Kurztext: Wasser für den menschlichen Gebrauch
Text: Den Anforderungen des § 21f Abs. 2 Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG wird entsprochen, wenn den in den Durchführungsrechtsakten nach Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2020/2184 festgelegten Mindesthygieneanforderungen entsprochen wird. Insoweit keine Mindesthygieneanforderungen festgelegt wurden, wird den Anforderungen entsprochen, wenn

1. den Anforderungen der Trinkwasserverordnung – TWV,

2. dem Parameterwert für Legionella gemäß Anhang I Teil D der Richtlinie (EU) 2020/2184, und

3. den Anforderungen der OIB-Richtlinie 3, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Ausgabe: Mai 2023, OIB-330.3-011/23 Punkt 7,
entsprochen wird.