Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bautechnikverordnung 2024
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: 
Paragraf: § 007
Kurztext: Verweise
Text: (1) Soweit in diesem Gesetz auf das Kärntner Bauproduktegesetz verwiesen wird, ist darunter das Kärntner Bauproduktegesetz – K-BPG, LGBl. Nr. 46/2013, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/2022, zu verstehen.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf die Trinkwasserverordnung – TWV verwiesen wird, ist darunter die Trinkwasserverordnung – TWV, BGBl. II Nr. 304/2001, zuletzt in der Fassung der Bundesverordnung, BGBl. II Nr. 122/2024, zu verstehen.

(3) Soweit in diesem Gesetz auf die Richtlinie (EU) 2020/2184 verwiesen wird, ist darunter die Richtlinie (EU) 2020/2184 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, ABl. Nr. L 435 vom 23. Dezember 2020, S 1, zu verstehen.