Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichenverordnung
Abschnitt: III. Bebauungsplan
Inhalt: 3. Abschnitt
Bebauungsplan
Paragraf: § 011
Kurztext: *) Übermittlung an die Landesregierung
Text: (1) Der von der Gemeindevertretung beschlossene Bebauungsplan ist der Landesregierung als amtssignierte PDF-Datei elektronisch zu übermitteln.

(2) Gleichzeitig sind auch die der planlichen Darstellung des Bebauungsplanes zugrundeliegenden Daten im Dateiformat SHAPE, GeoPackage oder DXF (§ 9) elektronisch zu übermitteln.

*) Fassung LGBl.Nr. 12/2024