Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichenverordnung
Abschnitt: III. Bebauungsplan
Inhalt: 3. Abschnitt
Bebauungsplan
Paragraf: § 012
Kurztext: Änderungen
Text: Die Bestimmungen der §§ 9 bis 11 gelten sinngemäß. Bei Änderung der planlichen Darstellung des Bebauungsplanes ist der von der Änderung umfasste Bereich mit einer roten strichlierten Linie mit einer Strichstärke von 1,5 mm zu umranden.