Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Oö. Grenzwertverordnung
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Auf Grund des § 21 Abs. 4 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 (Oö. ROG 1994), LGBl.Nr. 114/1993, wird verordnet:
Paragraf: § 001
Kurztext: § 1
Text: Baubewilligungspflichtige Maßnahmen dürfen an einem bestehenden
Gewerbebetrieb, der sich in einem Gebiet gemäß § 21 Abs. 2 Z. 1 bis 6
O.ö. ROG 1994 befindet, in dem er auf Grund raumordnungsrechtlicher
Bestimmungen nicht mehr errichtet werden dürfte, nur unter Einhaltung
der im folgenden festgelegten Grenzwerte vorgenommen werden.