Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung
Abschnitt: II. Bebauungs­pläne
Inhalt: 2. Abschnitt
Bebauungspläne
Paragraf: § 008
Kurztext: Änderungen des Bebau­ungs­planes
Text: Rechtswirksame Änderungen des Bebauungsplanes gemäß § 30 des
Raumplanungsgesetzes sind durch Neuanfertigung des Planes
vorzunehmen. Die Bestimmung des § 6 Abs. 5 gilt sinngemäß.