Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Almgebäude-Abwasser-Verordnung
Altstadterhaltungs­verordnung 1982
Altstadterhaltungsgesetz 1980
Anliegerleistungsgesetz
Anpassung der Bauabgabe
Baupolizeigesetz 1997
Baupolizeiliche Formularverordnung 2002
Bauproduktegesetz
Bautechnikgesetz 2015
Bautechnikverordnung
Bauten in Kleingartengebieten
Bauten ohne Bauplatzerklärung
Bebauungsgrundlagengesetz
Beherbergungsgroßbetriebe (ROG)
Bewertungspunkteverordnung 1978
Darstellungs-VO Flächenwidmungs- u. Bebauungspläne
Fahrradabstellplätze-Verordnung
Feuerpolizeiliche Einzelöfen-­Kurzbetriebs­erklärung
Feuerpolizeiordnung 1973
Feuerwehrgesetz 2018
Flüchtlingsunterkünftegesetz 2022
Gassicherheitsgesetz
Gassicherheitsverordnung
Grundverkehrsgesetz 2023
Grundverkehrsgesetz-Durchführungs­verordnung
Hebeanlagengesetz
Hebeanlagenverordnung
Heizungsanlagen-Verordnung 2010
II. Schutzzonen-Erhaltungsverordnung
Interessentenbeiträgegesetz 2015
Investitions-Beschleunigungsgesetz
Kleingartengebietsverordnung
Luftreinhaltegesetz für Heizungsanlagen
Musterformulare f. nach GVG 2001 vorg. Erklärungen
Notifikationsgesetz
Ortsbildschutz-Befreiungsverordnung
Ortsbildschutzgesetz 1999
Raumordnungsgesetz 2009
Regionalverbands-Verordnung
UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Allgemeines zum Gesetz
Paragrafen
Anlagen
AN01 Anlage 1
AN02 Anlage 2
Unterl. z. Beurteilung v. Vorhaben gem. § 46 ROG
Unterl. z. Feststellung v. Beherb.-Großbetrieben
Unterl. z. Feststellung v. Zweitwohnungsvorhaben
Unterlagen z. Feststellung v. Handelsgroß­betrieben
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz
Zweitwohnung-Beschränkungsgemeinden-Verordnung
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: UmweltprüfungsVO f. Raumordnungspl. u. -programme
Abschnitt: Anlagen
Inhalt: 
Paragraf: § AN01
Kurztext: Anlage 1
Text: 1. Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das
Vorhaben:
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Anlage 1






1.
Prüfung der Geringfügigkeit einer Planänderung für das Vorhaben:


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Trifft zu Trifft nicht zu



Die Planung stellt ausschließlich eine
Anpassung an die gegebenen Struktur-

d Nutzungsverhältnisse dar. o o



Die Planung stellt eine kleinräumige
Erweiterung, Arrondierung oder
Fortschreibung eines Plans dar, durch
die Art und Ausmaß der Umweltauswirkungen
offensichtlich nur unwesentlich beeinflusst
werden. o o



Durch die Planung sind offensichtlich
keine nachteiligen Umweltauswirkungen
verbunden. o o

2.
Prüfung des Vorliegens einer Umweltprüfung für einen Plan höherer Stufe für das zu Pkt 1 bezeichnete Vorhaben:




Trifft zu Trifft nicht zu

Für das Planungsgebiet wurde bereits
auf höherer Stufe eine Umweltprüfung
durchgeführt und sind aus einer weiteren
Prüfung keine zusätzlichen Erkenntnisse
in Bezug auf die Umweltauswirkungen zu
erwarten. o o

3. Begründung für die Ergebnisse von Prüfungen nach Z 1 und 2: *1)

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*1) Bei entsprechendem Platzbedarf sind weitere Blätter anzuschließen.

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