Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Grundverkehrs­verordnung
Abschnitt: Paragrafen
Inhalt: 
Paragraf: § 001
Kurztext: Vorbehaltsgemeinden
Text: In den nachstehenden Gemeinden sind die Bestimmungen des Burgenländischen Grundverkehrsgesetzes 2007 über den Rechtserwerb an Baugrundstücken anzuwenden (Vorbehaltsgemeinden):

Bad Sauerbrunn

Kittsee

Potzneusiedl.