Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Notifikationsgesetz
Abschnitt: 2. Abschnitt Informations­verfahren
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: Kundmachung
Text: In der Kundmachung von technischen Vorschriften, die einem Informationsverfahren nach der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft unterzogen worden sind, ist darauf hinzuweisen, dass die Vorschriften dieser Richtlinie bei der Ausarbeitung der technischen Vorschriften eingehalten wurden.

*) Fassung LGBl.Nr. 25/2017