Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Stellplatzverordnung
Abschnitt: Paragraphen
Inhalt: 
Paragraf: § 002
Kurztext: Begriffsbestimmungen
Text: Im Sinne dieser Verordnung gelten als

a) Stellplatz: Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen;
b) Mehrfamilienhäuser: Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen.