Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



  • Kärntner Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
    Fassung: 
    LGBl.Nr. 65/2022

    Zuletzt: 
    derzeit nur Stammfassung

    Abschnitt: 
    2. Technische Belege

    Inhalt: 
    (1) Einem Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung sind nach Maßgabe der §§ 3 bis 7 Lagepläne, Baupläne, Beschreibungen und technische Berichte anzuschließen. Sind zur Beurteilung des Vorhabens Detailpläne, Berechnungen oder Detailangaben erforderlich, sind auch solche Belege beizubringen.

    (2) Pläne müssen aus haltbarem Papier oder einem gleichwertigen Stoff hergestellt sein.

    (3) Die Vorlage von digital erstellten Plänen ist zulässig, sofern die technischen Einrichtungen bei der Behörde vorhanden sind.

    Paragraf: 
    Kurztext: 
    Text: 
Detailinformation Gesetz/VO Abschnitt
 
Gesetz/VO: Kärntner Bauansuchenverordnung 2022 – K-BAV 2022
Abschnitt: 2. Technische Belege
Inhalt: (1) Einem Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung sind nach Maßgabe der §§ 3 bis 7 Lagepläne, Baupläne, Beschreibungen und technische Berichte anzuschließen. Sind zur Beurteilung des Vorhabens Detailpläne, Berechnungen oder Detailangaben erforderlich, sind auch solche Belege beizubringen.

(2) Pläne müssen aus haltbarem Papier oder einem gleichwertigen Stoff hergestellt sein.

(3) Die Vorlage von digital erstellten Plänen ist zulässig, sofern die technischen Einrichtungen bei der Behörde vorhanden sind.