Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Baurechtsdatenbank:
Österreich
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Aufzugsordnung 2016
Aufzugstechnikverordnung 2017
Bauordnung 2014
Allgemeines zum Gesetz
I. Baurecht - A) Allgemeines
I. Baurecht - B) Bauplatzgestaltung
I. Baurecht - C) Bauvorhaben
I. Baurecht - D) Bewilligungsverfahren
I. Baurecht - E) Bauausführung
I. Baurecht - F) Überprüfung des Bauzustandes
I. Baurecht - G) Strafbestimmungen
I. Baurecht - H) Abgaben
II. Bautechnik - A) Anforderungen ...
043 Allgemeine Ausführung,*
043a Gebäudeinterne physische Infrastrukturen*
044 Anforderungen an die Energieeinsparung*
044a Gebäudetechnische Systeme
044b Einbeziehung erneuerbarer Energie
044c Renovierungspass
045 Wasserver- und -entsorgung
045a Maßnahmen bezüglich Hausinstallationen
046 Barrierefreie Gestaltung von Bauwerken
047 Wohnungen und Wohngebäude
048 Immissionsschutz
048a Erleichterungen für bestimmte Bauführungen*
II. Bautechnik - B) Anordnung ...
II. Bautechnik - C) Heizung
II. Bautechnik - D) Anlagen und Geländeänderung
III. Umgesetzte EU-Richtlinien, ...
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
Bautechnikverordnung 2014
Feuerwehrgesetz 2015
Gassicherheitsgesetz 2002
Grundverkehrsgesetz 2007
Grundverkehrsverordnung
Kanalgesetz 1977
Kleingartengesetz
Kraftfahrzeugabstell­abgabe­gesetz
Photovoltaikanlagen im Grünland
Planzeichenverordnung
Raumordnungsgesetz 2014
Verordnung über die Ausführung des Bebauungsplanes
VO bundeseigene Gebäude
VO Dauerschallp. bei Baulandwidmungen
Warengruppen-Verordnung 2009
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bauordnung 2014
Abschnitt: II. Bautechnik - A) Anforderungen ...
Inhalt: A) Anforderungen an die Planung und Bauausführung
Paragraf: § 044b
Kurztext: Einbeziehung erneuerbarer Energie
Text: Bei
– einem Neubau eines konditionierten Gebäudes,
– einer größeren Renovierung (§ 4 Z 19) und
– einer Erneuerung der Heizungsanlage
ist als Mindestwert für die Nutzung von am Standort oder in der Nähe erzeugter erneuerbarer Energie sowie aus dem Netz bezogener erneuerbarer Energie
zumindest eine der folgenden Maßnahmen vorzunehmen, sofern dies wirtschaftlich, technisch und funktional durchführbar ist:
1. Beheizung durch am Standort oder in der Nähe erzeugte erneuerbare Energie (z. B. Wärmepumpe, Stückholz-, Hackgut- oder Pelletsheizung),
2. Anschluss an eine effiziente Fernwärme- oder Fernkälteversorgung,
3. Errichtung einer Solarenergieanlage oder
4. Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern oder Energiebezug von einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft.