Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne 2025
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 31 Abs. 3, 32 und 36 des

O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 93/1995 wird verordnet:
Paragraf: § 006
Kurztext: Allfällige schriftliche Ergänzungen*
Text: *zum Bebauungsplan

(1) Wenn zur Verdeutlichung der Planungsabsichten der Gemeinde über die plangrafische Darstellung hinaus zusätzliche, unbedingt notwendige Festlegungen getroffen werden und diese nicht in die plangrafische Darstellung aufgenommen werden können, sind diese in schriftlichen Ergänzungen zur plangrafischen Darstellung zu treffen.

(2) Für die zur Gänze in schriftlicher Form erstellten Bebauungspläne (§ 32 Abs. 7 Oö. ROG 1994) gilt § 4 sinngemäß.