Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne 2025
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 31 Abs. 3, 32 und 36 des

O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 93/1995 wird verordnet:
Paragraf: § 007
Kurztext: Änderungen des Bebauungsplans
Text: (1) Änderungen eines Bebauungsplans sind in Form eines gesonderten Plandokuments (Änderungsplan) vorzunehmen. Für die Darstellung gelten die §§ 1 bis 6.

(2) Der Geltungsbereich der Änderung ist im Änderungsplan zu umgrenzen. Bei Bebauungsplänen über Gebiete mit großer räumlicher Ausdehnung kann diese Darstellung als gesonderte Plangrundlage erfolgen.

(3) Jeder für sich abgegrenzte Änderungsbereich ist mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.

(4) Bei Änderungen der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist eine erneute digitale Darstellung im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen.