Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Planzeichen­verordnung für Bebauungspläne
Abschnitt: Paragraphen der Verordnung
Inhalt: Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 31 Abs. 3, 32 und 36 des

O.ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 114/1993, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 93/1995 wird verordnet:
Paragraf: § 008
Kurztext: Schlußbestimmungen
Text: (1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung
im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Auf Bebauungspläne, welche bereits zur öffentlichen
Einsichtnahme beim Gemeindeamt (Magistrat) aufgelegt (§ 33 Abs. 3
O.ö. ROG 1994) wurden, oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser
Verordnung bereits aufliegen, oder für die die Anhörung der
Betroffenen gemäß § 36 Abs. 4 O.ö. ROG 1994 bereits erfolgt ist,
finden die Bestimmungen dieser Verordnung keine Anwendung.