Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bau­bemessungs­verordnung
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Paragraf: § 003
Kurztext: Bauflächen­zahl
Text: Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:


Bauflächenzahl = 100 x überbaute Fläche

Nettogrundfläche

(BFZ = 100 ÜBF

NGF)