Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Bau­bemessungs­verordnung
Abschnitt: Paragrafen der Verordnung
Inhalt: Auf Grund des § 31 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:
Paragraf: § 005
Kurztext: Baumassen­zahl
Text: Die Baumassenzahl (BMZ) gibt das Verhältnis des Bauvolumens zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:



Baumassenzahl = 100 x Bauvolumen

Nettogrundfläche



(BMZ = 100 BAV

NGF)