Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baueingabe­verordnung
Abschnitt: II. Bauanzeige­verfahren
Inhalt: 2. Abschnitt
Bauanzeigeverfahren
Paragraf: § 009
Kurztext: Pläne und Baubeschreibung
Text: Für Art, Maßstab und Form der Pläne, die der Bauanzeige
anzuschließen sind, gilt § 2 in Verbindung mit § 5 sinngemäß. Für
die Baubeschreibung, die der Bauanzeige anzuschließen ist, gilt § 3
sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007