Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baueingabe­verordnung
Abschnitt: I. Baubewilligungs­verfahren
Inhalt: 1. Abschnitt
Baubewilligungsverfahren
Paragraf: § 006
Kurztext: Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung
Text: (1) Der Antrag auf Durchführung einer Vorprüfung im Sinne des
§ 23 BauG hat die im § 1 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a verlangten Angaben
zu enthalten.
(2) Dem Antrag sind anzuschließen:
a) ein Übersichtsplan (§ 2 Abs. 2) im Maßstab der Katastermappe,
b) ein Lageplan (§ 2 Abs. 3) im Maßstab 1:500,
c) Skizzen der Geschoßumrisse im Maßstab 1:200,
d) Skizzen aller Ansichten im Maßstab 1:200,
e) Angaben im Sinne des § 3 lit. a bis f und Angaben über die
erforderlichen Stellplätze und Kinderspielplätze.

*) Fassung LGBl.Nr. 84/2007