Baurechts­daten­bank

Hier können Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.



Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
 
Gesetz/VO: Baulärmgesetz
Abschnitt: Paragrafen des Wiener Baulärmschutzes
Inhalt: 
Paragraf: § 006
Kurztext: Strafbestimmungen
Text: Verstöße gegen § 2 Abs. 1 bis 3, § 3 Abs. 7, § 4 Abs. 3
und § 5, gegen die auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 dieses Geset-
zes erlassenen Durchführungsverordnungen sowie gegen bescheid-
mäßig getroffene Anordnungen werden von der Bezirksverwaltungs-
behörde mit Geldstrafe bis zu 21 000 Euro, im Falle der Unein-
bringlichkeit der Geldstrafe mit Arrest bis zu drei Monaten be-
straft.